Pflegestellen


Als Pflegestelle leisten Sie einen großen Beitrag für die Rettung der notleidenden Vierbeiner!

Denn ist der Hund in Österreich angekommen, ist die Versorgung und Vermittlung um ein vielfaches einfacher.

Viele der wartenden Hunde brauchen besondere Pflege, medizinische Hilfe und müssen zuerst einmal beobachtet werden um ihr Wesen besser kennen zu lernen. Dies ist vor Ort oft nicht möglich. Für Notfälle sind Pflegestellen von besonders großer Bedeutung und erhöhen die Chance auf eine gute Vermittlung.

 

Als Pflegestelle nimmt man einen Hund bei sich auf und beherbergt ihn bis zu seiner Vermittlung. In dieser Zeit kann er tierärztlich untersucht und entsprechend seinem gesundheitlichen Zustand aufgepäppelt werden.

Die Tierarztkosten für Pflegehunde werden vom Verein bezahlt. Lediglich die Kosten für Futter und Anschaffungen wie Spielzeug, o.ä. müssen von der Pflegestelle selbst getragen werden. Um die Weitervermittlung des Pflegehundes kümmert sich der Verein. Gerne kann sich die Pflegefamilie an der Suche nach einem passenden Zuhause beteiligen.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich die Dauer bis zu einer erfolgreichen Vermittlung nicht vorhersagen lässt. Manchmal dauert dies einige Tage, bei anderen ein paar Wochen oder gar Monate und in bestimmten Fällen noch länger. Darüber sollte sich die Pflegestelle vor ihrem Entschluss im Klaren sein.

 

Nach einer ersten Kontaktaufnahme per Telefon, wird eine Vorkontrolle vereinbart. Sie dient einem persönlichen Kennenlernen und gibt Möglichkeit offenen Fragen zu klären. In weiterer Folge bitten wir Sie, uns einen ausgefüllten Pflegestellen-Vertrag zuzuschicken. Sie finden ihn in unserem Downloadbereich. Dieser beinhaltet die wesentlichen Regelungen und dient der gegenseitigen Absicherung.

 

Falls sich herausstellen sollte, dass die Pflegestelle ihren Hund behalten möchte, ist dies nach Absprache mit dem Verein, natürlich möglich. In diesem Fall wird ein vereinsüblicher Schutzvertrag zur lebenslangen Übernahme der Pflegetiers ausgestellt und eine Schutzgebühr seitens der bisherigen Pflegefamilie entrichtet.